Urlaubsreisen in ein Risikogebiet

Nicht wenige Beschäftigte möchten Ihren Urlaub gerne in einem Land verbringen, das als sogenanntes Risikogebiet gilt. In diesem Zusammenhang stellen sich einige arbeitsrechtliche Fragen. Insbesondere deshalb, weil die Reise in ein Risikogebiet die behördliche Anordnung einer Quarantäne nach sich ziehen kann.

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