IG-Metall wehrt juristischen Angriff eines Arbeitgebers ab

 

EILMELDUNG: IG Metall wehrt juristischen Angriff eines Arbeitgebers ab! Arbeitsgericht Krefeld weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab!

Heute um 16.30 Uhr fand vor dem Arbeitsgericht in Krefeld eine Verhandlung im Zusammenhang mit einer durch die Fa. Otto Fuchs Dülken GmbH & Co. KG in Viersen eingereichte einstweiligen Verfügung gegen unsere 24-Std.Warnstreiks statt.

Carsten Schuld und einer unserer Rechtsanwälte für die Region, RA Stefan Bell, vertraten die IG Metall und unsere Position bei Gericht. Ebenfalls anwesend waren der 1. Bevollmächtigte und Kassierer unserer GS Mönchengladbach, Reimund Strauss und der Betriebsratsvorsitzende von Otto Fuchs.

Der Arbeitgeber reichte den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die IG Metall heute beim zuständigen Arbeitsgericht in Krefeld ein. Otto Fuchs steht im Focus der IG Metall Geschäftsstelle Mönchengladbach für die Einbeziehung in unsere 24-Std.-Warnstreikwelle.

Begründet wurde der Antrag seitens des Arbeitgebers damit, dass die Forderung der IG Metall rechtswidrig und ein 24-Std.-Streik unverhältnismäßig sei.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag zurück. Der Beschluss des ArbG Krefeld liegt noch nicht vor. Wir stellen ihn euch zu, sobald er veröffentlicht ist.

Jetzt ist es auch durch ein Arbeitsgericht klargestellt:

Unsere Forderungen und unsere Arbeitskampfmaßnahmen sind rechtmäßig! Wir wissen, was wir tun und werden weiter für unsere Rechte und die berechtigten Forderungen streiten!

Auch für die Beschäftigten, die an den ganztägigen Warnstreiks der IG Metall teilnehmen, ist nun gerichtlich geklärt:

Sie beteiligen sich an einer rechtmäßigen Veranstaltung und nehmen ihr Grundrecht auf Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und das im Grundgesetz verankerte Streikrecht war.

Weitere Infos erhaltet ihr in Kürze über eine Pressemitteilung der Bezirksleitung und auf unserer Facebook-Seite…