Beschäftigte sind aufgefordert Ihre Betriebsräte zu wählen

Detmold, 01. März 2018



Beschäftigte sind aufgefordert ihre Betriebsräte zu wählen.

IG Metall ruft zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf.

 

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen werden alle vier Jahre durchgeführt. In diesem Jahr finden diese vom 01. März bis 31. Mai statt. Die Beschäftigten sind aufgefordert sich aktiv an den Betriebsratswahlen zu beteiligen. Die Betriebsräte sind die Interessenvertreter der Beschäftigten in den Betrieben und vertreten diese gegenüber ihren Arbeitgebern. Der Gesetzgeber geht von der Annahme aus, dass in allen Betrieben ab fünf wahlberechtigten Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt wird und somit die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in den Betrieben aktiv betrieben wird.

Ohne einen gewählten Betriebsrat findet das Betriebsverfassungsgesetz in dem Betrieb keine Anwendung und die Beschäftigten müssen auf zahlreiche gesetzliche Rechte verzichten. Diesen Zustand will der Gesetzgeber nicht, deshalb ist die Wahl einer Interessenvertretung durch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gesetzlich vorgesehen und die Arbeitgeber haben die Pflicht die Betriebsratswahl aktiv und positiv zu fördern und zu unterstützen, teilt die IG Metall in Detmold mit

Ohne einen rechtmäßig gewählten Betriebsrat verzichten die Beschäftigten auf zahlreiche Rechte. So haben Betriebsräte bei der Einstellung und der Kündigung von Beschäftigten ein starkes Mitbestimmungs- und Vetorecht. Nur ein Betriebsrat kann bei einer Betriebsänderung oder größerem Personalabbau einen Interessensausgleich und Sozialplan erreichen. Sie haben beim Arbeitsschutz umfassende Mitbestimmungsrechte genauso wie bei der Regelung der täglichen Arbeitszeit oder Durchführung von Überstunden und auch bei Gewährung von Urlaub. Unternehmer müssen über die wirtschaftliche Situation umfassende Informationen geben. Betriebsräte haben die Pflicht darauf zu achten das die Gesetze zum Schutz der Beschäftigten genauso eingehalten werden, wie die Umsetzung der Tarifverträge.

Dieses ist aktuell von großer Bedeutung, da wir in der gerade beendeten Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie bei den Einkommenssteigerungen von 4,3 % eine deutliche Reallohnsteigerung erreichen konnten und bei der Arbeitszeitgestaltung deutliche Verbesserungen der Beschäftigten ihre individuellen Bedürfnisse realisieren zu können erreicht haben, so Erich Koch 1. Bevollmächtigter.

Diese Tariferfolge gilt es nun in den Betrieben gemeinsam mit der IG Metall im Zusammenwirken mit den Betriebsräten den Kollegeninnen und Kollegen näher zu bringen und umzusetzen, betont Robert Chwalek 2. Bevollmächtigter.

Hieran ist auch deutlich zu erkennen, dass eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nur in enger Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Gewerkschaft in den Betrieben erreicht werden kann und erst möglich ist. Deshalb haben Betriebsräte auch die Pflicht vertrauensvoll mit der Gewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten zusammen zu arbeiten, ergänzt Svend Newger Gewerkschaftssekretär.

In über 110 Betrieben für die wir als IG Metall zuständig sind werden in den nächsten Wochen die Betriebsratswahlen durchgeführt. Wir haben die Zahl von Betriebsräten in den vergangenen vier Jahren kontinuierlich erweitert und damit beigetragen das in weiteren Betrieben mehr Beteiligung und mehr Demokratie mit den Beschäftigten in der Wirtschaft erreicht wird. Dennoch gibt es immer noch Betriebe in denen es keinen Betriebsrat gibt. Hier bieten wir den Beschäftigten an, zusammen mit der IG Metall die Installation von Betriebsräten anzugehen. Dieses kann direkt durch uns erfolgen, wenn Beschäftigte Nachteile bei der Wahrnehmung ihrer Rechte befürchten, um diese so zu schützen.

Interessierte Kollegen und Kolleginnen die sich für die Errichtung eines Betriebsrats in ihrem Betrieb interessieren, können sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle melden und erkundigen wie dieses erreicht werden kann, so Erich Koch abschließend.